Allgemeine Geschäftsbedingungen der CBH Closewitzer Bergehof GmbH


1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von gebrauchten Baumaterialien, -elementen oder Teilen davon, sowie sämtlichen anderen Materialien und Geräten und über den Empfang bestellter Leistungen.
Der Käufer erklärt sich mit Ihnen einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen
Ist Vertragsgegenstand der Kauf von alten Baumaterialien, gehört der Einbau derselben nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung. Wird der Einbau von uns vermittelt, schließt der Käufer einen entsprechenden Vertrag direkt mit dem Dritten (Handwerker) Wir übernehmen keinerlei Haftung für Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zwischen Käufer und dem Handwerker.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Die Anlieferung an die Baustelle ist nur dann inbegriffen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Nebenkosten jeglicher Art gehen zu Lasten des Käufers

3. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteiligen Erklärungen enthalten. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind (Fax möglich). Ergänzungen, Abänderung oder mündliche Nebenabrede bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen sowie Angaben zu Maßen, Gewichten oder Farbtönen, die in unseren Listen, Katalogen oder anderen Drucksachen enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.

4. Lieferung
Der Versand erfolgt stets auf die Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt Das gilt auch, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Werden auf Wunsch des Kunden Waren nicht ausgeliefert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug so geht die Gefahr mit der Einlagerung in unserem Lager an den Käufer über. Verpackungen und Versand wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen. Die Kosten für Leihverpackung (z.B. Europaletten, Big Bags u.ä.) werden zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Leihverpackung auf den Käufer umgelegt. Die Kosten für die Rückführung des Leihgutes gehen zu Lasten des Käufers.
Wir bemühen uns, so zügig wie möglich zu liefern. Im Falle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, wie z.B. Ausfall von Spezialmaschinen, behördliche Maßnahmen, Streiks u.ä., auch bei Lieferanten und Spediteuren, sind die Parteien von Ihren Vertragsverpflichtungen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung befreit. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von drei Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist. Bestellte Ware, die der Käufer nicht benötigt, kann grundsätzlich nicht zurück genommen werden.

5. Eignungsangaben
Soweit unser Katalog o.ä. keine Verwendungshinweise enthält, muss der Käufer prüfen, ob unsere Waren zu dem von ihm vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Alle durch uns gegebenen Angaben sind sorgfältig recherchiert, wobei wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen. Der Kunde ist keinesfalls von der Verpflichtung enthoben, bei der Verarbeitung oder Verwendung unserer Waren geltende Richtlinien, Gesetze oder Vorschriften zu beachten.

6. Beanstandung, Gewährleistung und Haftung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung. gilt die Ware hinsichtlich Menge und Beschaffenheit als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel beanstandet und ist dies begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück genommen.
Gebrauchsspuren, Abnutzungen, Patina etc. gelten nicht als Mangel. Eine Gewährleistung nach VOB oder BGB wird nicht übernommen. Aufgrund des Alters und der Individualität der Ware vorkommenden Abweichungen in Maßen, Gewichten, Farben und Qualität sind als Mängel ausgeschlossen.
Der Käufer sollte vor Auftragserteilung die Ware gesehen haben. Schadensersatzansprüche des Käufers, die nicht auf grobfährlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen.
Wir schließen bei Gebrauchtpflaster und Gebrauchtnatursteinen jegliche Gewährleistung aus. Dies gilt insbesondere für die Druckfestigkeit und Maßhaltigkeit der gebrauchten Produkte, sowie für Steine mit Mörtel-, Beton- oder Schmutzresten, die nicht mehr als 10 Gewichtsprozente der gelieferten Steine ausmachen. Abweichungen vom Muster bleiben vorbehalten.

7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort bei Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig. Vereinbarte Zahlungen auf Rechnungslegung nach Warenlieferung oder
-herausgabe sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlung durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist.
Bei Aufnahme neuer Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung verlangen. Vorauszahlungen können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wurde, oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren und erbrachte Leistungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden Forderungen aus beiderseitigen Geschäftsbeziehungen einschließlich aller Nebenansprüchen. Bis zur vollen Bezahlung dieser Forderungen ist der Käufer nur berechtigt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Für diesen Fall tritt er uns hiermit den Vergütungsanspruch gegen seinen Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Voraus ab.
Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache erfolgt für uns. Bei Verarbeitung von Vorbehaltsware mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der fremden Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir zur direkten Abrechnung mit den Vertragspartnern bzw. Schuldnern des Käufers berechtigt Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die für die direkte Abrechnung notwendigen Auskünfte zu erteilen und seinen Vertragspartnern die Abrechnung anzuzeigen und bei diesen auf eine direkte Abrechnung mit uns hinzuwirken.
Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder ähnliche außergewöhnliche Verfügungen über die Eigentumsvorbehalten sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Von Zugriffen dritter Personen auf die Eigentumsvorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist der Ort unseres Betriebssitzes. Gerichtstand ist das für unseren Betriebssitz zuständige Gericht. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Käufern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: März 2009

 

 
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